Reglement / Statuten

 

Präambel

 

Ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen, die ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen wollen, sind immer häufiger auf neue Medien angewiesen. Die Nutzung computerbasierter Geräte steht immer mehr im Zentrum des täglichen Lebens eines jeden Einzelnen.

 

Die meisten Personen, die sich für diese Angebote interessieren, sind nicht mit diesen neuen Geräten aufgewachsen. Hinzu kommt, dass Innovationen auf diesem Gebieten mit erheblicher Geschwindigkeit auch weiter umgesetzt werden.

Dieser Personenkreis steht hier vor größeren Problemen, bei dem Hilfe und direkte Unterstützung unbedingt erforderlich ist.

 

Der SoVD-Ortsverband Obernkirchen entwickelt Maßnahmen der Fürsorge für ältere Menschen im Rahmen der Altenhilfe und Betreuung. Dies ist u.a. ein Beitrag zur Bewältigung des „Demografischen Wandel der Gesellschaft“.

 

Dieses Angebot richtet sich an alle betroffenen Menschen in Obernkirchen und Umgebung. Die Mitgliedschaft im SoVD ist nicht Voraussetzung.

 

 

Folgende Regeln gelten für die Mitgliedschaft im Senioren Computer Club (SCC- Obernkirchen):

 

 

1. Vereinsname:

Der Name der Computer-Interessengruppe (Club) lautet
„Senioren Computer Club Obernkirchen – (SCC-Obernkirchen)“

 

2. Sitz des SCC-Obernkirchen:

Der Sitz des „SCC-Obernkirchen“ ist der Sitz des SoVD-Ortsverbandes Obernkirchen.

 

3. Mitgliedschaft

 

Senioren und Menschen mit Einschränkungen können Mitglied werden.

 

Der Beitritt zum Club und die Mitgliedschaft im Club werden durch Vertrag mit den Unterschriften beider Vertragspartner besiegelt. Als Nachweis gilt der unterschriebene Mitgliedsantrag. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterschrift auf dem Antrag. Nach Eingang des Antrages erhält jedes Mitglied eine Bestätigung einschließlich der Mitgliedsnummer und die Statuten des Clubs.

 

Mit der Unterschrift erkennt das Mitglied die Club-Statuten an.

 

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch den Tod des Mitglieds
  2. nach Eingang der fristgerechten schriftlichen Kündigung beim Vorstand
  3. durch fristlose Kündigung des Club-Vorstandes (Eine fristlose Kündigung kann der Vorstand beschließen, wenn das Mitglied gegen die Statuten verstößt.).

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartalsende und erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand.

 

Bei Unterbrechung der Mitgliedschaft muss das Mitglied bei Wiedereintritt die dem Club entgangenen Beiträge nachzahlen.

 

Das Mitglied erklärt bei Eintritt die Bereitschaft, den Club beispielsweise durch Moderation oder andere Leistungen (Sach- und Geldzuwendungen etc.) nach eigenem Ermessen zu unterstützen.

 

4. Organisation und Satzung

 

  1. Der SCC-Obernkirchen ist eine unselbständige Abteilung des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen e.V., hier des Ortsverbandes Obernkirchen.
  2. Der SCC-Obernkirchen hat einen „Geschäftsführenden Vorstand“. Dieser setzt sich aus mindestens 3 Mitgliedern des SoVD-Ortsverbandes Obernkirchen zusammen.
    Der Vorstand muss auch Mitglied im SCC-Obernkirchen sein.
    Er wird durch den Vorstand des Ortsverbandes bestätigt.
  3. Für den SCC-Obernkirchen gelten die Bestimmungen der Satzung und der Finanzordnung des SoVD-Landesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
  4. Eine Kooperationen zu dem Thema „Moderne Medien“ mit anderen Vereinen und/oder Institutionen aus Obernkirchen oder dem Landkreis Schaumburg ist angestrebt.

 

5. Club-Finanzen und Mitgliedsbeiträge

 

  1. Die Tätigkeit des SCC wird als Zweckbetrieb im Sinne des
    66 Abs. 1- 3 der Abgabenordnung geführt. Die Einnahmen und Ausgaben sind für die Aktivitäten des SCC gesondert zu erfassen.
  2. Das Ergebnis des Zweckbetriebs wird jährlich in den Jahresabschluss des SoVD-Ortsverbands Obernkirchen übernommen. Die Jahresabschlüsse sind von den Revisoren des Ortsverbandes zu prüfen.
  3. Der SCC-Obernkirchen verwaltet seine Finanzen über ein separates Konto des SoVD-Landesverbandes. Der SCC fördert mit seiner Tätigkeit die satzungsmäßigen Ziele des SoVD. Insbesondere erbringt der SCC Leistungen für den in § 53 AO genannten Personenkreis.
  4. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
  5. Die Mitgliedsbeiträge und Moderatorenentschädigung betragen:
  • für SoVD-Mitglieder € 7,00 pro Monat
  • für Nicht-Mitglieder € 9,00 pro Monat
    (Die Mitgliedsbeiträge dienen der Finanzierung von Geräten und Material sowie für Raummiete, Service etc.)
  • für Trainer/Moderatoren kann der Mitgliedsbeitrag ausgesetzt werden, weil die Trainer an der Klubstruktur und Ausarbeitung der Trainingsunterlagen ehrenamtlich mitarbeiten. Die Freistellung wird im Einzelfall durch den Vorstand beschlossen)
  • Die Entschädigung des Moderators wird je Trainingseinheit durch diesen selbst erhoben (erwartet wird € 1,- je Stunde und Teilnehmer). Bei speziellen Themen können nach Genehmigung durch den Vorstand auch höhere Pauschalen infrage kommen.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden durch das Mitglied überwiesen.

 

 

6. Arbeitsweise und Voraussetzung:

Die grundlegende Philosophie der Arbeitsweise des SCC-SoVD Obernkirchen ist:

„Vermittlung von Kenntnissen, Training und Erfahrungsaustausch (ERFA) für Senioren und Menschen mit Einschränkung.“

Die Mitglieder haben ein gemeinsames Interesse an modernen Medien, um diese später in ihrem täglichen Leben nutzen zu können.

  1. Je nach Bedarf werden Lerngruppen aus 5-7 Teilnehmern gebildet, welche sich zu einem bestimmten Thema weiterbilden wollen.
  2. Hard- und Software werden nicht gestellt. Die Teilnehmer müssen selbst über WLAN-fähige Hardware verfügen.
  3. Bei der Auswahl von Hard- und Software kann unterstützt werden.
  4. Die Teilnehmer sollten einen relativ vergleichbaren Wissensstand je Thema
  5. Der Wissensstand der Teilnehmer erfolgt anhand von Fragenkatalogen.
  6. Für jedes Thema gibt es einen Lehrplan, an den sich die Moderatoren/Trainer halten sollten. Die Dauer der jeweiligen Kurse ist festgelegt und basiert auf dem Wissenstand und den bisherigen Erfahrungen. Auf Wunsch der Gruppe und mit Einverständnis des Moderators kann der jeweilige Kurs verlängert werden.
  7. Die Kurse werden von den Moderatoren bzw. der Clubleitung im Themenkatalog/Themenangebot der Internetseite ausgeschrieben.
  8. Es wird eine Warteliste je Thema geführt. Bei ausreichender Zahl von Anmeldungen werden Trainingsgruppen gebildet. Die Trainingstermine werden gemeinsam abgesprochen.
  9. Das Training findet bis auf weiteres in dem vorhandenen Clubraum statt.

 

7. Club-Interne Kommunikation:

Die Kommunikation im Club erfolgt über die Internetseite des SoVD- Ortsverbandes Obernkirchen: www.sovd-obernkirchen.de à Neue Medien für  Senioren à Senioren und Computer (Direkter Aufruf: https://computerservice-schaumburg.de/scc/). Auf dieser Seite ist auch ein geschlossener Bereich angelegt, der nur von Mitgliedern besucht werden kann. Die Zugangsdaten zu diesem Bereich erhält jedes Mitglied bei Eintritt in den Club.

 

 

In unterschiedlichen Abständen wird das Passwort geändert und den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht.

Im geschlossenen Bereich, unserem Forum, kann jedes Mitglied seine Fragen in eine „Fragentafel“ einstellen. Die Beantwortung erfolgt dann während der angebotenen Termine zum Thema: „allgemeine Fragen“.

Die Kommunikation unter den Clubmitgliedern funktioniert also in erster Linie über das Internet oder über Telefon. Es ist auch beabsichtigt, dass sich die Mitglieder zunehmend vor Ort (bei einem anfragenden Mitglied am häuslichen Computer-Arbeitsplatz) durch praktische Anleitung gegenseitig unterstützen. Hierzu wird die Software „Teamviewer“ eingesetzt.

8. Clubtreffen:

Clubtreffen findet regulär mindestens einmal jährlich zusammen mit der Mitgliederversammlung des SoVD Ortsverband Obernkirchen statt. Der Vorstand legt den Termin fest und lädt die Mitglieder ein. Dieses wird über die Internetseite und per WhatsApp bzw. Telefon erfolgen.

Bei jedem regulären Treffen wird durch den Schatzmeister des Ortsverbandes über die finanzielle Lage des Clubs berichtet. Gleichzeitig wird über die Vorhaben berichtet.

Außerordentliche Clubtreffen können auf Wunsch von mindestens
10 Clubmitgliedern zu einem oder mehreren bestimmten Themen einberufen werden.
Sozialverband Deutschland

Ortsverband Obernkirchen

 

Der Vorstand

gez. Robert Rammelsberg

Dokument des Ortsverbandes

Revisionsstand: 06. Okt. 2017